Sammlungskonzept

Museums-
konzepte

Museum im Schloss - Sammlungskonzept

1.   Beschreibung der Sammlung

 

1.1       Sammlungsgeschichte


Bereits 1893 regte der Pyrmonter Kurverein die Gründung eines Heimatvereins an. Zunächst gründete sich 1908 ein Museumsverein. Über die Zeitung wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich aktiv am Aufbau eines Museums zu beteiligen. Bereits 1910 fand eine erste Ausstellung im kleinen Lesesaal des Kurhauses statt, bis dieses einem Brand zum Opfer fiel. Nachdem das Privathaus des engagierten Heimatforschers Friedrich Gehrs als vorübergehender Aufbewahrungsort genutzt wurde, ging die Sammlung 1914 in den Besitz der Stadt Bad Pyrmont über. Sie wurde zeitweise ausgestellt und 1926 auf dem Dachboden der Volksschule eingelagert. 1929 übernahm der Lehrer Götte ehrenamtlich die Betreuung der Sammlung. Nach einem kurzen Gastspiel in der Sparkasse konnte die Sammlung ab 1930 in der Wandelhalle präsentiert werden. 1958 zog das Museum in die Räume des Fürstenhofs. 1987 wurde das Museum professionalisiert und befindet sich seitdem in den historischen Räumen des Schlosses Pyrmont. Bereits im Vorfeld der Neueröffnung wurde die Sammlung durch Schenkungen und gezielte Ankäufe erweitert, was seitdem konti-nuierlich weiter geschieht.

 

 

1.2       Sammlungsschwerpunkte
 

  • Badgeschichte
  • Dokumente Pensionen und Kliniken
  • Infrastruktur des Kurbetriebs, Ablauf der Kuren
  • Wichtige Kurgäste
  • Kurmusik
  • Kurtheater
  • Glücksspiel
  • Brunnenversand
  • Andenken, Souvenirs
  • Badeärzte
     
  • Stadtgeschichte
  • Pyrmonter Persönlichkeiten
  • Alltagskultur
  • Industrie und Handel
  • Schulen
  • Kirchen
  • Infrastruktur
  • Vereinsleben
     
  • Regionalgeschichte
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Natur- und Landeskunde
  • Fürstentum Waldeck und Pyrmont
     
  • Regionale Kunst

 


1.3       Sammlungsobjekte
 

  • Originale, authentische Artefakte
  • Modelle
  • Archivalien (Kurlisten, Schlüsselgeldbücher, Brunnenbücher, Ordnungen und Bekanntmachungen für das Badepublikum, Gästebücher, Wohnungsanzeiger etc.)
  • Bilder (Gemälde, Druckgrafik, Fotografien, Postkarten etc.)
  • Druckerzeugnisse (Bücher, Karten, Kataloge etc.)
  • Reproduktionen, nur wenn das Originaldokument oder Objekt nicht erhalten oder erhältlich ist.


Bei der Sammlung dieser verschiedenen Objektarten gilt es, die einzelnen Objekte möglichst vollständig und zusammenhängend zu sammeln. Das bedeutet, dass mit der Annahme eines Objektes stets versucht wird, zum einen weitere vorhandene Materialien wie Fotos, schriftliche Dokumente, dazugehörige Objekte etc. zu sichern, und zum anderen etwa mittels einer mündlichen Befragung des Gebers Informationen zur Geschichte und zum Kontext eines Objektes festzuhalten.

 

 

1.4       Sammlungskategorien


  • Ständige Sammlung
  • Verbrauchssammlung (z. B. für Vorführungen bei museumspädagogischen Angeboten)
  • Forschungssammlung (z. B. Bibliothek)

 


2.   Akquisition


Unter Akquisition wird der Erwerb eines Objektes oder einer Gruppe von Objekten für die Sammlung des Museums verstanden. Mit dem Erwerb geht das betreffende Objekt in den Besitz des Museums über. Das Museum im Schloss bzw. die Stadt Bad Pyrmont wird damit rechtmäßiger Eigentümer des Objektes.
 

Das Sammlungskonzept dient als Grundlage des aktiven und zielgerichteten Erwerbs von Sammlungsobjekten. Das Museum darf nicht nur die Rolle des Abnehmers für zufällig angebotene Dinge einnehmen. Zwar sind derartige Angebote stets willkommen - da auf diese Weise häufig regelrechte „Schätze“ geborgen werden können - aber diese Angebote müssen stets kritisch anhand des gegebenen Sammlungskonzeptes und der dort dargelegten Auswahlkriterien geprüft und ggf. abgelehnt werden.

 

 

2.1       Verantwortlichkeit


Die Verantwortlichkeit für die Akquisition von Sammlungsgütern liegt bei der Museumsleitung.

 


2.2       Erwerbungsarten
 

  • Einzelkauf
  • Sammelkauf
  • Schenkung/Spende/Stiftung
  • Vermächtnis
  • Tausch
  • Fund


 

2.3       Grundprinzipien beim Erwerb eines Objektes für die Sammlung


  • Der Erwerb eines Objektes muss stets im Einklang mit dem Sammlungskonzept stehen.

  • Es werden nur Objekte erworben, die auch in angemessener Weise dokumentiert, konserviert, gelagert oder ausgestellt werden können.

  • Es werden keine Objekte erworben, an deren Annahme oder Erwerb Auflagen, Bedingungen und Einschränkungen geknüpft sind, die außerhalb des Sammlungs- und Ausstellungskonzeptes liegen. Dies gilt insbesondere für die häufig geäußerten Wünsche hinsichtlich einer dauerhaften Präsentation oder der Unveräußerlichkeit von Objekten. Angebote, die an besondere Auflagen geknüpft sind, werden dann zurückgewiesen, wenn festzustellen ist, dass die gestellten Bedingungen den langfristigen Interessen des Museums widersprechen. Davon ausdrücklich ausgenommen ist die Annahme von zeitlich befristeten Leihgaben, insbesondere für Sonderausstellungen.

  • Die Sammlungsinteressen anderer Museen und sammelnder Institutionen werden stets berücksichtigt. Auf diese Weise soll die Verletzung der Interessen anderer Sammlungen sowie die Anschaffung unnötiger Duplikate und damit die Verschwendung von finanziellen Mittel verhindert werden. Gleichzeitig stärkt die klare Abgrenzung von anderen Museen und sammelnden Institutionen im Bereich der Sammlung die Corporate Identity des Museums. Im Falle überschneidender Interessen und Sammlungsstrategien wird eine transparente und kooperative Absprache mit der betreffenden Institutionen angestrebt.

  • Ein Objekt wird erst in den Besitz genommen, wenn die Museumsleitung davon überzeugt worden ist, dass das Museum wirklich rechtmäßiger Eigentümer des betreffenden Objektes werden kann.
     

 

2.4       Auswahlkriterien

 

Auch wenn oben das Spektrum und die Schwerpunkte der Sammlungen des Museums thematisch umrissen worden sind, so ist doch stets im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Objekt in die Sammlung aufgenommen werden soll oder nicht. Gerade im Bereich der Alltagskultur, die vor allem durch massenhaft produzierte Ge- und Verbrauchsgegenstände gekennzeichnet ist, fällt es schwer, allgemeingültige Qualitätskriterien zu formulieren. Viele, nicht selten auch vermeintlich unscheinbare Objekte erhalten häufig durch ihre jeweilige Biografie ihren spezifischen Aussagewert.  
 

Umso wichtiger ist es, das jeweilige Objekt nach seinem spezifischen Wert für die Sammlung zu beurteilen. Die im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien dienen als Leitfaden für eine intensive und inhaltlich reflektierte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Objekt.
 

Bei der Beurteilung eines Objektes sollten stets alle Kriterien in der Analyse berücksichtigt werden, wobei ein Objekt nicht notwendigerweise auf allen Ebenen ´wertvoll´ bzw. ´bedeutsam´ sein muss, um in die Sammlung aufgenommen zu werden. Ein Gegenstand kann für die Sammlung eine große Bereicherung darstellen, auch wenn er nur ein oder zwei Kriterien erfüllt.

 

  • Regionalbezug
    Der regionale Bezug zu Bad Pyrmont steht für das Museum bei der Auswahl von Sammlungsgut an erster Stelle. Auch bei Themen von überregionaler Bedeutung sollte stets versucht werden, Beispiele aus der Stadt oder der Region zu sammeln. Wo dies nicht möglich ist, können entsprechend repräsentative Objekte aus anderen Regionen in die Sammlung aufgenommen werden.

  • Objektgeschichte
    Eng verknüpft mit dem Regionalbezug ist die „Biografie“ eines Objektes. Wer hat wann und wo den Gegenstand hergestellt? Wer hat ihn wann, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck angeschafft? Wie und wo wurde er genutzt? Hat sich der Nutzer, die Nutzung oder der Standort der Nutzung im Laufe der Zeit verändert? Wer waren die einzelnen Nutzer? Erst die umfassende Dokumentation der Provenienz und Geschichte eines Objektes macht einen unscheinbaren Alltagsgegenstand zu einem kulturhistorisch wertvollen Sammlungsobjekt.

  • Ästhetischer Wert
    Einem Objekt kann aufgrund seiner Gestaltung ein bestimmter ästhetischer Wert zugeschrieben werden. Dieser Wert kann an verschiedenen Kriterien festgemacht werden:  
  • Handwerkliches Geschick
  • Kunstfertigkeit
  • Originalität von Idee und Ausführung
  • Innovativität
  • Stilrichtung
  • Stilistische Reinheit
  • Schönheit (Anmut, Grazie, Pracht, Ausdruck etc.)
  • Qualität des Designs
  • Etc.

Ästhetisch bedeutsame Objekte können sowohl Gegenstände der Kunst, des Handwerks oder des Gebrauchsdesigns sein. Sie können industriell gefertigt, massenhaft produziert, handgemacht, einmalig oder materiell kostbar sein.'

  • Repräsentativität
    Der Wert eines Objektes kann in seiner Beispielhaftigkeit gesehen werden. Die Repräsentativität kann auf verschiedenen Ebenen ausgeprägt sein:
  • Zeitlich
  • Räumlich (national, regional, lokal)
  • Stilistisch, ästhetisch
  • Technisch (Material, Farbe, Form, Herstellung, Funktionsweise, Nutzung etc.)
  • Sozial (Milieu, Geschlechtsspezifik etc.)

In der Repräsentativität eines Objektes liegt häufig ein besonderer Schauwert begründet, da anhand des betreffenden Gegenstands bestimmte Aspekte eines Themas besonders gut (im Sinne von idealtypisch) verdeutlicht werden können. Eine weitere Bedeutsamkeit der Repräsentativität liegt in dem statistischen Informationswert des Objektes.

  • Seltenheitswert
    Der Wert eines Objekts kann auch in seiner Seltenheit gesehen werden. Ein Gegenstand kann ein Unikat oder ein Prototyp sein, er mag besonders ungewöhnlich, gar kurios gestaltet sein, durch seine außergewöhnliche Schönheit oder handwerklich vollendete Qualität bestechen oder außergewöhnlich gut bzw. vollständig erhalten sein. Ein Objekt kann durchaus gleichzeitig selten und repräsentativ sein. Die Seltenheit eines Objektes steigert häufig auch seinen materiellen Wert (Sammlerwert).

  • Zustand
    Der Zustand eines Objektes ist ein wichtiges Beurteilungskriterium. Je nach Fragestellung kann die Vollständigkeit, Unversehrtheit, Originalsubstanz oder Funktionsfähigkeit als ebenso wichtig erachtet werden wie der Nachweis von Gebrauchsspuren, Reparaturen und Ausbesserungen.

  • Symbolwert
    Ein Objekt hat einen bestimmten sozialen oder individuellen Symbolwert, wenn es in der Wahrnehmung und Deutung einer Gruppe von Menschen oder auch einer Einzelperson eine „höhere“ Bedeutung hat und damit identitätsstiftend wirkt. Dieser häufig sehr emotionale Wert eines Objektes kann nur mittelbar über die Analyse des jeweiligen öffentlichen oder privaten Umgangs mit dem Objekt erschlossen werden.

  • Ausstellungsrelevanz/Besucherattraktivität
    Objekte können gezielt zur Ergänzung der Dauerausstellung oder für ein Ausstellungsprojekt erworben werden. Häufig kann die Entscheidung für den Erwerb eines Objektes aufgrund seiner besonderen Attraktivität gefällt werden, die das Objekt für die Besucher hat.

 


2.5       Kooperationen und Absprachen mit anderen Museen und sammelnden Institutionen

 

Angesichts der stets knapp bemessenen Magazinräume strebt das Museum grundsätzlich Kooperationen und Absprachen mit anderen Museen und Institutionen an. Formale Absprachen bestehen bislang nicht. Ungeachtet dessen reflektiert das Museum im Schloss beim Erwerb von Sammlungsgütern stets die Sammlungsschwerpunkte beispielsweise des Bad Pyrmonter Stadtarchivs oder der Museen der Museumslandschaft Hameln-Pyrmont e. V. Auf diese Weise sollen z. B. Objekte, die dem Museum angeboten werden, aber keine Sammlungsrelevanz haben, an andere passende Institutionen vermittelt werden.

 

 

3.   Dokumentation und Inventarisierung


Grundlage für die systematische Entwicklung, Erforschung, Erhaltung, Verwaltung und Präsentation der Sammlung ist die wissenschaftliche Dokumentation und Inventarisierung aller Sammlungsobjekte. Ziel und Zweck der Dokumentation und Inventarisierung der einzelnen Sammlungsobjekte sind:

  • Überblick über den Sammlungsbestand
  • Nachweis der Eigentumsrechte
  • Erfassung, Sicherung und Erschließung aller relevanten Objektdaten (inkl. Verweise auf ergänzende Dokumente, durchgeführte oder geplante Konservierungs- und/oder Restaurierungsmaßnahmen sowie auf die fotografische Dokumentation)
  • Standortverwaltung
  • Recherchemöglichkeiten nach verschiedenen Fragestellungen
  • Zugriff auf Sammlungsdaten für Ausstellungs-, Publikations- und Forschungszwecke

 


4.   Zugang zur Sammlung

 

Zum Schutz der Sammlungsgüter muss der direkte Zugang zur Sammlung beschränkt werden. Die Sammlungsobjekte sollten so selten wie möglich angefasst oder transportiert werden. Der Zugang zur Sammlung erfolgt daher, soweit möglich, primär auf informationstechnischem Weg über das Datenbanksystem kuniweb.

 

Der direkte Zugang zur Sammlung wird ausschnittsweise unter den im Sammlungspflegekonzept beschriebenen Sicherheitsvorkehrungen über Dauer- und Sonderausstellungen sowie über Aktionstage, Vorführungen, museumspädagogische Programme und Publikationen ermöglicht.
 

Ein weiterer Zugang zu den einzelnen Sammlungsobjekten wird nur Mitarbeitern gewährt, die im Rahmen von Forschungs-, Ausstellungs-, museumspädagogischen oder anderen sammlungsspezifischen Aufgaben direkt mit den Objekten umgehen müssen. Fachkollegen sowie andere externe Interessierte, die ein begründetes fachliches Interesse vorzuweisen haben, wird nach vorheriger Absprache und unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Zugang zur Sammlung ermöglicht.
 

Die Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an den Sammlungsobjekten liegen ausschließlich beim Museum im Schloss. Fotografische Aufnahmen und Filmaufnahmen sowie andere Vervielfältigungen, z. B.  Reproduktionen, dürfen nur für Forschungs- und private Zwecke angefertigt werden. Jedwede kommerzielle Verwertung bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Museums und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein (z. B. Copyrightvermerk, Nutzungsgebühr u. ä.).

 

 

5.   Leihverkehr

 

Das Ver- und Entleihen von Sammlungsobjekten gehört zu den heikelsten Aufgaben, die ein Museum zu erfüllen hat, stellt doch der Leihverkehr ein erhebliches Risiko für den Schutz und Erhalt eines Objektes dar. Gleichwohl ist die Praxis des Leihverkehrs eine zentrale Aufgabe des Sammlungsmanagements. Bedenkt man, dass der Aufbau und die Pflege von Sammlungen vorrangig der Öffentlichkeit zu dienen hat, bedeutet die Möglichkeit der zeitlich befristeten Übernahme von Sammlungsobjekten eine wichtige Erweiterung der Ausstellungs- und Forschungsmöglichkeiten eines Museums. Zudem stellt dieser Austausch eine wichtige Form der fachlichen Zusammenarbeit dar.

 

Daher gilt folgendes:
 

  • Das Museum im Schloss verleiht Sammlungsobjekte an andere Museen und Institutionen für Ausstellungs- und Forschungszwecke sowie an Spezialisten für Konservierungs- und Restaurierungszwecke.
  • Es werden nur Sammlungsobjekte verliehen, wenn kein Zweifel besteht, dass sie für Transport, Klimawechsel, Ausstellung oder Forschung geeignet sind.
  • Die Leihe erfolgt nur, wenn keine Zweifel bestehen, dass der Leihnehmer seine allgemeine Sorgfaltspflicht erfüllen kann.
  • Die Bedingungen der Ausleihe werden rechtsverbindlich in einem schriftlichen Leihvertrag vereinbart.
  • Die korrekte Abwicklung des Leihverkehrs wird durch ein Zustandsprotokoll sowie eine Übergabe- und Rückgabebestätigung dokumentiert.

 


6.   Aussonderung von Sammlungsgut

 

Gemäß des ICOM-Kodex der Berufsethik gehört es zu den Grundaufgaben des Museums im Schloss, Objekte zu sammeln und langfristig für die Nachwelt zu erhalten. Folglich sollen Objekte, die Eigentum des Museums geworden sind, in der Regel nicht veräußert werden.
 

Gleichwohl sieht das Museum im Schloss das verantwortungsvolle Entsammeln als mögliches Instrument des Sammlungsmanagements. In Anbetracht limitierter Ressourcen an Magazin- und Ausstellungsräumen, Personal und finanziellen Mitteln ist die unbegrenzte Anhäufung von Gegenständen eine unrealistische Vorstellung. Daher muss das Museum seinen Fokus auf sein spezifisches Sammlungsgebiet legen.

Die Hauptverantwortung bei der Aussonderung von Sammlungsgütern liegt bei der Museumsleitung. Jegliche Art der Abgabe setzt ein hohes Maß an wissenschaftlich-konservatorischer Entscheidungssorgfalt voraus und sollte ggf. nur nach eingehender fachlicher (z. B. externe Fachkräfte) und juristischer Beratung erfolgen. Der Entscheidungsprozess der Aussonderung sowie das betroffene Objekt selbst sind detailliert und vollständig zu dokumentieren.

 

Die Arten der Aussonderung sind:

 

  • Schenkung an ein anderes Museum
  • Tausch mit einem anderen Museum
  • Rückgabe an vorherigen Besitzer
  • Zerstörung durch Verbrauch
  • Vernichtung.

 

Mögliche Gründe für die Aussonderung eines Sammlungsobjektes sind:

 

  • Irreparabler Verfall der materiellen Substanz
  • Fehlen der Dokumentation
  • Fehlen oder Verlust der musealen Relevanz
  • Rückgabe an einen rechtlichen oder moralischen Eigentümer
  • Mangelnde Konservierungs- und/oder Restaurierungsmöglichkeiten
  • Optimierung des Sammlungsbestandes durch besseren Ersatz
  • Keine Sammlungsrelevanz
  • Änderung des Sammlungsprogramms.



7.   Gültigkeit des Sammlungskonzepts

 

Das vorliegende Sammlungskonzept wurde von Melanie Mehring und Alexander Frede 2020 verfasst und mit den Museumsmitarbeitern besprochen. Es wurde mit der Verwaltung und der Lokalpolitik abgestimmt und im Kultur- und Sportausschuss am 8. September 2020 einstimmig verabschiedet. Das Sammlungskonzept wird regelmäßig von der Museumsleitung überprüft und ggf. angepasst. Das Konzept ist gültig bis zur Erneuerung des Museumsgütesiegels 2027.


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